AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen

Lieferungen erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Eil-/ Expresssendungen und Sonderfahrten gehen zu Lasten des Käufers. Der Verkäufer kann die Rechnung zum vereinbarten Liefertermin stellen. Der Verkäufer ist berechtigt, Teillieferungen auszuführen.

Lieferverzögerungen berechtigen den Käufer nicht zur Vertragsauflösung, Zurückhaltung des Kaufpreises oder zu weiteren Entschädigungen.

Abrufbestellungen sind rechtzeitig, jedoch spätestens zwei Wochen vor Lieferung abzurufen, sonst kann der Verkäufer den Liefertermin (Ausführung der Arbeiten) nicht gewährleisten.

Rücksendungen bedürfen der Zustimmung des Verkäufers.

Vorarbeiten am Untergrund welche für eine fachgerechte Verlegung nötig sind, gehen zu Lasten des Käufers. Der Verkäufer übernimmt keine Garantie für die bauseitige Unterlage. Nicht voraussehbare Mehrkosten, die sich bei Verlege- oder Montagearbeiten ergeben, müssen vom Käufer übernommen werden.

Verlege- und Montagearbeiten werden vom Verkäufer fachgerecht ausgeführt. Für Schäden am Untergrund übernimmt der Verkäufer keine Haftung. Bei lose- oder auf Klebeband (Trockenklebstoff) verlegten Belägen über nimmt der Verkäufer keine Garantie für die Massbeständigkeit. Werden Raum-/ Flächenmasse vom Käufer geliefert, so übernimmt er auch das daraus entstehende Risiko. Die zu verlegenden Flächen müssen frei von Möbelstücken sein. Für Schäden beim Ein- oder Ausräumen, beim Verschieben von Möbeln und anderen Gegenständen übernimmt der Verkäufer keine Haftung.

Mängelrügen (Garantieansprüche) sind innert 5 Tage nach Empfang der Ware unter genauer Bezeichnung durch einen eingeschriebenen Brief anzubringen. Branchenübliche Abweichungen im Farbton, der Qualität oder Struktur eines Bodenbelages, bilden keinen Grund zur Beanstandung. Bei Textilen Bodenbelägen in Velours, ist im Gebrauch eine gewisse Schattenbildung (Shading) möglich. Dies ist unbeeinflussbar weder vom Verkäufer noch vom Hersteller und kann nicht beanstandet werden. Die Geltendmachen von Mängelrügen berechtigt den Käufer nicht zur Zurückhaltung von Zahlungen. Über eine allfällige Minderung oder Ersatzlieferung entscheidet der Verkäufer alleine. Wandelungen sind ausgeschlossen.

Zahlungsbedingungen, wenn nicht anders vereinbart rein netto bei Bestellung, Lieferung oder nach Arbeitsausführung. Bei Arbeiten, welche länger dauern, kann der Verkäufer Abschlagszahlungen bis zu 90% der geleisteten Arbeit oder Lieferung fordern. Bei Aufträgen von mehr als Fr. 10`000.—bezahlt der Käufer ein Drittel der gesamten Kaufsumme bei Bestellung, ein Drittel bei Lieferung und ein Drittel nach Vollendung der Verlegearbeiten. Treten mehrere Personen als Käufer auf, haften sie für die Erfüllung des Vertrages solidarisch. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises nebst allfälligen Kosten und Zinsen, bleiben die im Vertrag ausgeführten Waren Eigentum des Verkäufers, der berechtigt ist, gegebenenfalls einen Eintrag im Eigentumsvorbehaltsregister wie auch ein Hadwerkerpfandrecht zu veranlassen.

Nicht inbegriffene Leistungen, auf der folgenden Liste, sind dem Unternehmer besonders zu entschädigen, sofernt im Leistungsverzeichnis enthalten:

  • Heizen, entfeuchten und mechanisches Belüften der Räume
  • Reinigen von nicht besenrein übergebenen Untergründen
  • Zusätzliche Messungen mit dem CM-Messgerät, die der Bauherr verlangt oder die wegen nicht Verlegereifen Unterlagsböden nötig sind.
  • Ausbessern des Untergrundes
  • Kraftschlüssiges Verbinden/Verankern von Schwindfugen und Rissen im Untergrund
  • Abschneiden und Entfernen von Stellstreifen des Unterlagsbodens
  • Sauberes Anschneiden (Sichtschnitte) des Belages für sichtbare Anschlüsse
  • Abdecken des fertigen Bodenbelages
  • Messen der Leitfähigkeit und Antistatik nach der Verlegung
  • Zusätzliche Schutz- Pflegebehandlungen
  • Anpassen der Hartsockelleisten an Wand- und Bodenoberflächen
  • Nachträgliches Anpassen von Anschlüssen nach Rückverformung des Untergrundes/Unterlagsbodens

Gerichtsstand für allfällige Streitigkeiten ist 4410 Liestal  -BL-